elektro Scooter mit Strassenzulassung

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Welche erforderungen muss ich erfüllen damit der eRoller eine Strassenzulassung erhält?

Elektro-Scooter-mit-Strassenzulassung

 

Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb
von Motorfahrrädern und Elektro-Rikschas (Stand 1. Feb. 2019)

Im ASTRA-Verkehrsordnung ist genau festgelegt, wann es sich bei einem elektronischen Tretroller um einen E-Scooter mit Straßenzulassung handelt. Die folgende Pflichtausstattung muss ein E-Scooter vorweisen, um eine Straßenzulassung zu bekommen:

  • Lenkstange oder Haltestange muss vorhanden sein
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 20 km/h
  • Nenndauerleistung: 500 Watt dürfen nicht überschritten werden bzw. bis 1.400 Watt, wenn mindestens 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen müssen vorhanden sein
  • Entsprechende Lichter müssen vorhanden sein: Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren
  • Eine gut hörbare Glocke/Klingel muss an dem Elektro-Tretroller angebracht sein
  • Bestehende Versicherungspflicht: Gültige Versicherungsplakette 

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